AGB
1. Anmeldung und Bezahlung
Bei der Anmeldung zu einem Deutschkurs ist die Gesamtkursgebühr einschließlich der Anmeldegebühr (in Höhe von 35 € (150€ Auslandsanmeldung)) zu leisten. Rabattzahlungen sind individuell zu vereinbaren. Die Kursgebühr ist spätestens bis zum Ende des Kurses vollständig zu begleichen.
Die Zahlung kann bar oder per Überweisung erfolgen:
VIB e.V. Sprachakademie
Kreditinstitut: Sparkasse Hannover
IBAN: DE48 250 501 800 900 197 358
BIC: SPKHDE2HXXX
Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Kursteilnehmer die Bankgebühren. Bei Eingang der o. g. Zahlung wird der Kursplatz reserviert und bestätigt.
2. Rücktritt
Mit der Erteilung des Einreisevisums verfällt automatisch das Rücktrittsrecht und die angegebene Gesamtsumme ist in voller Höhe zu bezahlen bzw. die vorausgezahlte Kursgebühr wird nicht zurückerstattet. Eine Stornierung des Vertrages ist in diesem Fall nicht möglich.
Bei Nichtantreten oder Abbruch eines vertraglich vereinbarten Kurses durch den Teilnehmerin besteht kein Recht auf Rückerstattung.
3. Kündigung
Kommt der Kursteilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und gerät entsprechend in Verzug, so ist die Sprachakademie Hannover berechtigt, eine fristlose Kündigung auszusprechen und das Inkassobüro einzuschalten. Dies gilt auch bei grober Verletzung der Kurs- und Hausordnung.
4. Einreisevisum
Soll eine Anmeldebescheinigung zur Erteilung eines Einreisevisums zum Erlernen der deutschen Sprache ausgestellt werden, muss die volle Kursgebühr vorab bezahlt werden.
Erst nach Vorlage einer schriftlichen Visumsablehnung (nicht älter als 20 Werktage) kann die gesamte Kursgebühr nach Abzug der Anmeldegebühr und 10% Stornogebühr innerhalb von 2 Monaten ausgezahlt werden.
5. Umbuchung
Wird vom Kursteilnehmer eine Umbuchung gewünscht, zum Beispiel bei späterer Einreise nach Deutschland (Verzögerung des Visums), so ist die Umbuchung kostenfrei.
6. Feiertage/Unterrichtsausfall
Gesetzliche Feiertage bleiben unterrichtsfrei und berechtigen nicht zur Minderung der Kursgebühr. Bei kurzfristigen Änderungen der Kursleitung in Verbindung eines Unterrichtsausfalles gilt selbiges. Beim Ausfall eines Dozenten ist die Sprachakademie Hannover bemüht, schnellstens einen Ersatzlehrer zu stellen. Für ausgefallene Unterrichtseinheiten, die die Sprachakademie Hannover fahrlässig zu vertreten hat, bietet die Sprachakademie Hannover Ersatzstunden an. Den Termin für die Ersatzstunden bestimmt dabei allein die Sprachakademie Hannover
7. Abwesenheit des Kursteilnehmers
Abwesenheit des Kursteilnehmers wegen Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr. Eine Gutschrift wird nicht ausgestellt.
9. Haftung
Die Sprachakademie Hannover haftet nicht für Unfälle oder Krankheiten der Teilnehmer während der Sprachkurse. Für Schäden aller Art, die der TeilnehmerIn zu vertreten hat, haftet er/sie unmittelbar gegenüber dem Geschädigten.
10. Sonstige Bedingungen
Ein Wechsel des Sprachlehrers berechtigt den Kursteilnehmer weder zur Kündigung noch zum Rücktritt vom Vertrag. Das Rauchen und Konsumieren von alkoholischen Getränken ist in den Kursräumen nicht gestattet.
Alle Sonderregelungen müssen schriftlich vereinbart und vom Kursteilnehmer und der Sprachakademie Hannover gegengezeichnet werden. Gerichtsstand ist Hannover