Kurs 167

 Mo./Di./Do.   17.00 - 21.00

Modul 1    01.10. - 13.11.2018

Modul 2    15.11.18 - 10.01.19

Modul 3    14.01. - 26.02.2019

Modul 4    28.02. - 15.04.2019

Modul 5    16.04. - 04.06.2019

Modul 6    06.06. - 20.08.2019

Leben in Deutschland:11.10.2019

DTZ - Prüfung: 31.08.2019

 

  

Kurs 168

Mo./Di./Do.   17.00 - 21.00

Modul 4     19.11 - 14.01.2019

Modul 5     15.01 - 28.02.2019

Modul 6     04.03 - 16.04.2019

Ori-Kurs    18.04 - 06.06.2019

Leben in Deutschland:07.06.2019

DTZ - Prüfung: 27.04.2019

  

 

 Kurs 179

 Mo./Di./Do.   17.00 - 21.00 

      Modul 1  01.11.18-17.12.2018

      Modul 2   18.12. - 12.02.2019

      Modul 3   14.02. - 01.04.2019

      Modul 4   02.04. - 20.05.2019

      Modul 5   21.05. - 06.08.2019

      Modul 6   08.08. - 23.09.2019

      Ori-Kurs  24.09. - 12.11.2019

     
Leben in Deutschland:15.11.2019

      DTZ-Prüfung: 28.09.2019

 

 

 

Integrationskurse

Seit 2005 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Gesetz, das ausländische Mitbürger unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, einen kostenlosen Integrationskurs zu beantragen. Diese Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert.

Der allgemeine Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtseinheiten. Den ersten Teil, bestehend aus 600 Unterrichtseinheiten, bildet der Sprachkurs. Im Anschluss daran besuchen Sie den Orientierungskurs, der aus den restlichen 100 Unterrichtseinheiten besteht.

Ziel:

Erwerb des Sprachniveaus B1: Das Kursziel ist erreicht, wenn sich ein Kursteilnehmer im täglichen Leben selbstständig sprachlich zurechtfinden und sich schriftlich ausdrücken kann.

Kosten des Integrationskurses

Eine Kursstunde wird mit 4,40 Euro je TeilnehmerIn für den allgemeinen Integrationskurs vergütet. Sie beteiligen sich mit 2,20 Euro an jeder Unterrichtsstunde, das BAMF übernimmt die restlichen Kosten. Bei einer Stundenanzahl von 700 Unterrichtseinheiten entsteht für Sie somit ein Eigenanteil in Höhe von 1540,00 Euro.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten oder für Sie die Zahlung des Kostenbeitrages eine besondere Härte darstellt, wird eine Einkommensprüfung durchgeführt und Sie können vom Kostenbeitrag befreit werden.

Für eine Einkommensprüfung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Mietvertrag

  • Abschlagsrechnung der Stadtwerke (Strom und Gas)

  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen (jeweils die 3 letzten Verdienstbescheinigungen)

  • Anzahl und Alter der Kinder

  • Eventuelle Unterhaltszahlungen

  • Nebeneinkünfte

Eine Zulassung zum Integrationskurs mit Kostenbefreiung sowie das Anmeldeformular muss schriftlich beantragt werden und kann bei uns gestellt werden. (Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe erhalten fast immer eine Kostenbefreiung).

Nehmen Sie erfolgreich am Abschlusstest teil, kann Ihnen das Bundesamt 50 % der gezahlten Kursgebühr zurückerstatten.

Wir bieten:
  • Vormittagskurse: Mo.-Fr. 08.30 – 12.30 Uhr

  • Nachmittagskurse: Mo.-Fr. 12.30-16.30 Uhr
  • Abendkurse: Mo./Di./Do. 17.00 - 21.00 Uhr

Ein erfolgreicher Abschluss des Integrationskurses ist eine wichtige Voraussetzung für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland und für Ihre Einbürgerung.

Zusammen mit Gleichgesinnten lernt es sich am besten. Das gilt auch für Integrationskurse. Deshalb gibt es neben dem Allgemeinen Integrationskurs auch spezielle Integrationskurse. Wir bieten u.a. Alphabetisierungskurse.

Wir beraten Sie gerne darüber, welcher Kurs für Sie der richtige ist und mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten.

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Sprechen Sie Deutsch?

Integrationskurs für ZuwandererInnen

Integration ist nicht nur für einen Arbeitsplatz und das soziale Miteinander nötig.

Allein für die Einbürgerung ist das Absolvieren des Sprachniveaus A2/B1 Bedingung.

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